Vereinswechsel & Wechselfristen

Alle Informationen zum Vereinswechsel

Wechselinformationen und -fristen im Überblick:

Folgende Informationen gelten für die Jahrgänge U9 bis einschließlich U17 für Verbandsspiele.*

Überblick:

Fristgerechte Ab- und Anmeldung

- Abmeldung bis 15.Juli beim bisherigen Verein (Abmeldeformular hier runterladen)
- Passantrag bis 30.September beim neuen Verein (Passantrag hier runterladen und ausfüllen)

Øbei Zustimmung: Spielrecht frühestens ab 1. August.
Øbei Ablehnung: 3 Monate Wartezeit ab Tag der Abmeldung (gilt nicht für U9 bis U11)

Ab- und Anmeldung außerhalb der Wechselfrist:

- mindestens 3 Monate Wartezeit
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Detaillierte Wechselinformationen:

(Vereinswechsel im Sommer): Abmeldung beim bisherigen Verein bis 15. Juli eines Jahres und Eingang des Passantrages beim BFV bis 30. September des gleichen Jahres. (Gilt für F-Jugend U9 bis B-Jugend U17)

Spielrecht für Verbandsspiele wird erteilt:

  • Bei Zustimmung zum Wechsel des bisherigen Vereins, kann das Spielrecht vom BFV frühestens ab 1. August erteilt werden.
  • Bei Ablehnung zum Wechsel des bisherigen Vereins (gilt für D-Jugend U13 bis B-Jugend U17): 3 Monate Wartezeit ab dem Tag nach der Abmeldung.
  • F-Junioren U9 bis E-Jugend U11: Ab Eingang der kompletten Unterlagen, frühestens ab 1. August.

Abmeldung nach dem 15. Juli (ab 16. Juli und später) und/oder Eingang des Passantrages nach dem 30. September (Vereinswechsel während des Spieljahres):

Spielrecht für Verbandsspiele wird erteilt:

  • Bei Zustimmung zum Wechsel des bisherigen Vereins erfolgen trotzdem 3 Monate Wartezeit ab dem Tag nach der Abmeldung

  • Bei Ablehnung zum Wechsel des bisherigen Vereins (gilt für D-Jugend U13 bis B-Jugend U17): 3 Monate Wartezeit ab dem Tag nach der Abmeldung, wobei Monate Dezember, Januar und Februar nicht zählen.

  • F-Junioren U9 bis E-Jugend U11: 3 Monate Wartezeit ab dem Tag nach der Abmeldung beim bisherigen Verein. Jedoch Ausnahme: Jedes Kind ist sofort spielberechtigt, da die Ligaspiele als Privatspielrecht zählen !!! Somit ist auch ein Vereinswechsel mit sofortiger Spielberechtigung möglich.

*(Das Privatspielrecht ist bei Einreichung der kompletten Unterlagen sofort und ohne Wartezeit gegeben. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Wechsels oder auf die Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden Vereins an. Passrechtlich sind Privatspiele Freundschaftsspiele, Spiele ohne Aufstiegsrecht und Hallenturniere.)

Alle Informationen und Fristen beziehen sich auf die Vorgaben des BFV die hier ausführlich nachzulesen sind:

BFV PASSRECHT JUGEND


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